Stuhr: 04206 - 30 51 15 / Harpstedt: 04244 - 91 89 89

LohnbuchhaltungDie Optimierung Ihres Erfolges ist unser Ziel

Für eine korrekte Lohnbuchhaltung ist die Beachtung und damit die genaue Kenntnis des aktuellen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts eine absolute Notwendigkeit. Durch regelmäßige Schulungen sind wir über Änderungen und neue Vorschriften stets bestens informiert und können Ihnen dadurch eine effiziente und zuverlässige Abrechnung für Ihre Mitarbeiter zusichern.

Leistungen:

  • Abrechnung von Baulöhnen, sowie die Erstellung der dazugehörenden Anträge (ZvK, etc.)
  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung, Lohnsteueranmeldungen sowie Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Sozialversicherungsrechtliche An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Ausstellung von Entgeltbescheinigungen für Ämter und Arbeitnehmer
  • Berechnung von Urlaubs-,Feiertags- und Krankenentgelt
  • Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
  • Begleitung von Lohn- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn-und Gehaltszahlungen
  • Übermittlung der Lohnauswertungen in digitaler Form
  • Übermittlung der Zahlungsdaten an die Kreditinstitute
  • Beantragung von Kurzarbeitergeld