26.01.2021 | Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus |
Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Finanzamt... | |
21.01.2021 | Keine Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG |
Mit Urteil vom 01.10.2020 VI R 42/18 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von durch einen Biber verursachter und zum Schutz vor weiteren Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG abzugsfähig sind. Die Kläger bewohnen ein... | |
19.01.2021 | Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) - Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen |
Wie die Finanzverwaltung mitteilte, verlängern sich die in R 6.6 Abs. 4 Satz 3 bis 6, Abs. 5 Satz 5 und 6 sowie Abs. 7 Satz 3 und 4 EStR geltenden Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung jeweils um ein Jahr, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem... | |
14.01.2021 | Vergünstigte Vermietung einer Wohnung - Neue Regelung ab 01.01.2021 |
Das Jahr 2021 bringt eine erfreuliche Änderung für Vermieter, die auf regelmäßige aber durchaus zulässige Mieterhöhungen verzichten. Seit dem 01.01.2021 dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen ihre Werbungskosten in voller Höhe abziehen, auch wenn die tatsächliche Miete nur gut 50 %... | |
12.01.2021 | Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein |
Die 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, wie der BFH mit Urteil vom 07.07.2020 VI R 14/18 entschieden hat. Der Arbeitgeber ermöglichte seinen Arbeitnehmern im Rahmen... | |
26.01.2021 Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus |
Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Finanzamt... |
21.01.2021 Keine Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG |
Mit Urteil vom 01.10.2020 VI R 42/18 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von durch einen Biber verursachter und zum Schutz vor weiteren Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG abzugsfähig sind. Die Kläger bewohnen ein... |
19.01.2021 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) - Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen |
Wie die Finanzverwaltung mitteilte, verlängern sich die in R 6.6 Abs. 4 Satz 3 bis 6, Abs. 5 Satz 5 und 6 sowie Abs. 7 Satz 3 und 4 EStR geltenden Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung jeweils um ein Jahr, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem... |
14.01.2021 Vergünstigte Vermietung einer Wohnung - Neue Regelung ab 01.01.2021 |
Das Jahr 2021 bringt eine erfreuliche Änderung für Vermieter, die auf regelmäßige aber durchaus zulässige Mieterhöhungen verzichten. Seit dem 01.01.2021 dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen ihre Werbungskosten in voller Höhe abziehen, auch wenn die tatsächliche Miete nur gut 50 %... |
12.01.2021 Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein |
Die 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, wie der BFH mit Urteil vom 07.07.2020 VI R 14/18 entschieden hat. Der Arbeitgeber ermöglichte seinen Arbeitnehmern im Rahmen... |
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Das Vereinsrecht in Deutschland ist eine komplexe Materie. Je nach Vereinsart ergeben sich unterschiedliche steuerliche Behandlungen. Gerne beraten wir Sie in steuerlichen Fragen oder übernehmen den jährlichen oder dreijährigen Abschluss unter der Beachtung sämtlicher steuerlichen Vorschriften für ihren Verein.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu betreuen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Aus diesem Grund haben wir eigens für diese Sparte eine spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft gegründet. Die Ceres Land & Forst Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und informieren Sie sich auf http://www.ceres-lafo.de/
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